Die Abgabe an der Quelle: Die kommenden Änderungen

Ab dem 1. Januar 2019 wird die Steuer direkt auf die Einkünfte zum Zeitpunkt der Erhebung erhoben.

Versprochen von Francois Hollande während seines Wahlkampfes, der Ende 2016 vom Parlament gewählt wurde, für 2018 geplant war, aber schließlich von Emmanuel Macron um ein Jahr verschoben wurde: nach vielen Wendungen die Abgabe an der Quelle der Einkommensteuer endlich verwirklicht. Sobald die Rendite 2018 abgeschlossen ist, erhalten die Steuerzahler alle einen Referenzsatz, der die Grundlage für monatliche Lohnabzüge im Jahr 2019 bildet. Warum sprechen wir bereits über die Abgabe an der Quelle? Die monatliche Einkommensteuerabgabe tritt erst am 1. Januar 2019 in Kraft. Bevor dies geschieht, muss jeder Steuerzahler bereits seine Steuern für 2017 zahlen, wobei je nach Fall zwischen dem 17. Mai und dem 5. Juni eine Frist für die Rücksendung gilt. Sobald diese Aufgabe abgeschlossen ist, sehen Sie in einem Fenster den Steuersatz, der ab dem 1. Januar 2019 für Ihr Gehalt gilt. Sie finden es jederzeit oben in Ihrem persönlichen Bereich auf der Steuerseite, im Modul „Meine Abgabe an der Quelle verwalten“. Sammler: Wer ist beteiligt? Alle Arbeitgeber (Unternehmen, Verbände usw.) Alle öffentlichen Verwaltungen/Arbeitgeber (Staat, Kommunen, Krankenhäuser) Und alle anderen Einkommensempfänger (Pensionskassen und Rentenzahler…) Die Arbeitgeber haben drei Verpflichtungen: 1. Abgabenpflicht 2. Erklärungspflicht 3. Verpflichtung zur Rückzahlung Die NSD ist das technische Gerät, das für die Quellenerfassung und den Austausch zwischen dem Sammler und den Steuerbehörden verwendet wird: Weitergabe individueller Steuersätze, die von der DGFIP berechnet werden, an den Arbeitgeber Um den Abzug für Nicht-Samt-Sammler zu erklären und zu überweisen, ist es notwendig, die PASRAU zu verwenden (eine spezifische Erklärung für Arbeitgeber, die das DSN-System nicht verwenden: Öffentlicher Dienst …)

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